Beim Schleifen ist die Rauheit der Fläche gut erkennbar, die Rissen von den Schleifmitteln sind zulässig.
Der Rauheitsgrad der Fläche bestimmt die Klassifikation in drei Gruppen:
- nachgearbeitet und geschliffen mit zulässiger Tiefe der Rissen 1,5 mm
- vorgeschliffen – Rissen von 0,3 bis 0,5 mm
- vollgeschliffen – Rissen von 0,1 – 0,3 mm